RRB Nr. 986/2011
Kantonsschule Glattal, Dübendorf und Uster, Schulhausprovisorium in Uster, gebundene Ausgabe
August 17, 2011German9 min
Source zh.ch
Kantonsschule Glattal, Dübendorf und Uster, Schulhausprovisorium in Uster, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. August 2011
986. Kantonsschule Glattal, Dübendorf und Uster (Schulhausprovisorium in Uster)
Erwägungen
A. Ausgangslage Am 7. Februar 2005 traf der Kantonsrat den Grundsatzentscheid, in Uster eine Kantonsschule zu errichten und die Filiale Glattal der Kantonsschule Zürcher Oberland in Dübendorf auf den Zeitpunkt der Neueröffnung aufzuheben. Die Schülerinnen und Schüler der heutigen Kantonsschule Glattal werden seit der Gründung 1974 hauptsächlich in Provisorien in Dübendorf unterrichtet. Acht Schulzimmer befinden sich in Pavillons in Dübendorf, sieben Schulzimmer, die Lehrerzimmer und die Schulverwaltung sind im Primarschulhaus Stägenbuck in Düben- dorf untergebracht, zwei Schulzimmer sind in der WBK (Weiterbildungs- kurse) Dübendorf an der Beetlistrasse und sieben Schulzimmer befinden sich in Pavillons bereits in Uster. Unter Vorbehalt der Bewilligung der entsprechenden Ausgabe durch den Kantonsrat kann mit den Bauarbeiten der Kantonsschule in Uster frühestens im Herbst 2012 begonnen werden. Der Bezug wird nicht vor 2016 erfolgen können. Die Räumlichkeiten der Kantonsschule Glattal im Schulhaus Stägen- buck stehen per Juli 2012 nicht mehr zur Verfügung. Wegen Eigenbedarfs der Primarschule Dübendorf besteht keine Möglichkeit für eine Ver- tragsverlängerung. Weder in Dübendorf noch im heutigen Bildungs- zentrum Uster bestehen Möglichkeiten, den Schulbetrieb nach den Sommerferien 2012 bis zum Bezug der neuen Schulanlage im Sinne einer Übergangslösung weiterzuführen. Nachdem sämtliche Möglich- keiten geprüft wurden, im Einzugsgebiet der Kantonsschule Glattal den gemäss § 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 vorgeschriebenen Ausbildungsbetrieb in vorhandenen oder provisorisch erstellten Räum- lichkeiten weiterzuführen, ist nunmehr geplant, ein Provisorium als Pavillonanlage auf Sommer 2012 zu erstellen. Von der Lage her ist das südliche Grundstück (Parzelle Nr. 3370) bei der heutigen Schulanlage in Uster vorgesehen, da dieses genügend Fläche für das Vorhaben auf- weist und im Eigentum des Kantons steht (Finanzvermögen). Zur Wahl dieses Standortes führten unter anderem die Nähe zu den bereits heute genutzten provisorischen Pavillons in Uster (sieben Schul- zimmer) sowie die Möglichkeit, je nach Baufortschritt die Turnhallen und allenfalls andere Räumlichkeiten des bestehenden Bildungszentrums
zu nutzen. In der Nähe der heutigen Standorte der Schule in Dübendorf finden sich weder befristet nutzbare Räumlichkeiten noch ein befristet nutzbares Bauland, auf dem provisorische Bauten erstellt werden könn- ten. Mit der Erstellung einer provisorischen Schulanlage in Uster per Som- mer 2012 kann die Kantonsschule bereits in Uster zusammengezogen werden und der Schulbetrieb bis zum Bezug der endgültigen Schul- räumlichkeiten gewährleistet werden.
B. Projekt Die bauliche Umsetzung des Schulhauprovisoriums sieht eine zwei- geschossige Pavillonanlage aus vorfabrizierten Containermodulen in zwei Modultypen vor. Die Containermodule können anschliessend in gleicher oder geänderter Formation an einem anderen Standort wieder aufge- baut werden und stehen somit weiteren künftigen Umbauprojekten zur Verfügung. Das vorgesehene Schulhausprovisorium umfasst 20 Normalklassen- zimmer, zehn Fachkundezimmer, notwendige Vorbereitungsräume und Sammlungen, mehrere Instrumentalzimmer, eine Mediothek, einen Ess- und Aufenthaltsraum, einen Arbeitsraum sowie Räume für die Schulverwaltung. Die gesamte Anlage weist etwa 3200 m2 Hauptnutz- fläche auf. Um die Anlage sowohl dem Baumbestand als auch dem Gelände anzupassen, werden diese Containerelemente zu fünf einzelnen Gebäuden (Trakte A–E) zusammengefasst und um einen zentralen Pausenplatz gruppiert. Der bestehende Baumbestand auf dem Areal bleibt weitestgehend erhalten. Die Klassenräume sind von aussen teilweise direkt zugänglich. Um die Behindertengerechtigkeit sicherzustellen, wurde grundsätzlich jeder Raumtyp mindestens einmal im Erdgeschoss geplant. Dies wird bei den Musikzimmern nicht erreicht. Der Musikunterricht kann jedoch auch in einem anderen Raum durchgeführt werden. Die Grundausstattung und die Installationen werden durch den Containerlieferanten erstellt. Der Spezialausbau für den Unterricht wird wegen der Wiederverwendbarkeit geringfügig sein. Aus Kostengründen beschränkt sich die Aussenraum- gestaltung auf ein Mindestmass. Auf eine Überdachung wird verzichtet. Die bestehenden Pavillons mit acht Schulzimmern in Dübendorf sind Eigentum des Kantons und befinden sich auf gemietetem Land der Anna- und Paul-Bucher-Gossweiler-Stiftung. Für die Rückgabe des Grundstücks an der Kasernenstrasse in Dübendorf sind die Pavillons zu entfernen. Da sie in einem schlechten Zustand sind, können sie nicht an einem neuen Standort weiterverwendet werden. Die Abbruchkosten können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, die dafür notwendigen Ausgaben sind mit der Aufhebung des Mietvertrages zu
einem späteren Zeitpunkt zu bewilligen. Bei den beiden weiteren Stand- orten, Primarschulhaus Stägenbuck und WBK, sind keine Rückbaumass- nahmen erforderlich. Da die Schule Ausrüstungen für den Fachkundeunterricht der Sekun- darstufe Dübendorf mitbenützt, müssen die Sammlungen für den Provisoriumsstandort in Uster ergänzt werden.
C. Ausgabenbewilligung Der Regierungsrat gab das Projekt für die Phase Projektierung mit Beschluss Nr. 1426/2010 (Sammelantrag 3. Quartal 2010) frei. Als Grobkostenschätzung wurden die Angaben des Provisoriums für das Projekt Bildungszentrum Uster, Erweiterung und Sanierung verwendet. Das damalige Investitionsvolumen wurde darin auf Fr. 4 245 000 ge- schätzt; die Projektierungskosten wurden mit Fr. 650 000 beziffert. Da das Provisorium für die Kantonsschule Glattal im Gegensatz zum zwei- jährigen Provisorium für das Projekt Bildungszentrum Uster eine Be- nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren hat, müssen grundsätzlich die gleichen Anforderungen erfüllt werden, wie sie an einen Neubau gestellt werden; dies umfasst insbesondere die Einhaltung der gesetz- lichen Vorschriften bezüglich Brandschutz und Energie. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse betragen die Baukosten gemäss Angaben des Hochbauamtes Fr. 12 500 000 (Kostenvoranschlag vom 6. Juni 2011; Preisstand 1. April 2011, einschliesslich 8% MWSt). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung KV-Betrag in Fr. 0 Grundstück 45 000 1 Vorbereitungsarbeiten 303 000 2 Gebäude 9 548 000 3 Betriebseinrichtungen 583 000 4 Umgebung 435 000 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 88 000 6 Unvorhergesehenes und Reserve 870 000 9 Ausstattung 628 000 Total 12 500 000
Die Finanzierung der Baukosten erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen (Buchungskreis Nr. 7323, Liegenschaften Mittelschulen, Konto Nr. 5040 0 00000, Hochbauten). Im Budget 2011 sind für den Neubau des Schulhausprovisoriums Fr. 2 000 000 vorgesehen. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) 2011–2014 sind für das Planjahr 2012 Fr. 3 000 000 einge- stellt. Die Finanzierung des Restbetrags von Fr. 7 500 000 wird durch die
Verschiebung von anderen Projekten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, sichergestellt. Die bisher entstandenen Kosten für die Projektierung von Fr. 990 000 sind im Betrag von Fr. 12 500 000 enthalten; die entsprechenden Verfügungen des Mittelschul- und Berufs- bildungsamtes sind aufzuheben. Folgende Investitionskosten sind in den aufgeführten Baukosten nicht enthalten, gehören jedoch zum Projekt: Tabelle 2: Schulbetriebliche Anschaffungen Konto Nr. Gegenstand Betrag in Fr. 5064 0 00000 Ergänzungen Informatik-Infrastruktur (inkl. Beamer) 149 700 5069 0 00000 Ergänzungen Sammlung Naturwissenschaften 130 700 und Physikstudiobox Total 280 400
Die Finanzierung der schulbetrieblichen Anschaffungen von Fr. 280 400 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mit- telschulen (Buchungskreis 7317, Kantonsschule Glattal). Die gesamten Investitionskosten betragen somit Fr. 12 780 400 (ein- schliesslich 8% MWSt). Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen mit der Erstellung des Schulhausprovisoriums Kapitalfolgekosten an. Diese sind im vorliegen- den Fall über verschiedene Laufzeiten aufzuschlüsseln, da die Container- elemente für künftige Sanierungen der Mittel- und Berufsfachschul- bauten wiederverwendet werden können. Es ist davon auszugehen, dass die Kantonsschule das Provisorium in Uster für eine Dauer von mindes- tens fünf Jahren benötigen wird. Die wieder verwendbaren und in Modu- len transportierbaren Container sollen über eine Zeitdauer von 30 Jah- ren, die Ausstattung über eine Zeitdauer von zehn Jahren sowie die ortsgebundenen Anlageteile und Investitionen über fünf Jahre abge- schrieben werden. Um die gesamte Anlage jeweils am nächsten Pro- visoriumsstandort aufzustellen, ist mit Aufwendungen in der Grössen- ordnung von Fr. 2 000 000 bis Fr. 3 000 000 (ohne Ausstattung) für Projektierung und ortsgebundene Installations- und Umzugskosten zu rechnen.
Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Ortsgebundene Installation, Baugrund usw. 0 Grundstück 45 000 1 Vorbereitungsarbeiten 303 000 201 Baugrubenaushub 110 000 211 Baumeister 394 000 (Fundamente) 4 Umgebung 435 000 5 Baunebenkosten und 88 000 Übergangskonten 6 Reserve 103 000 11,6% 5 22 170 295 600 317 770 (anteilsmässig) Containerelemente ein- schliesslich Installationen 2 Gebäude (ohne 9 044 000 BKP 201, 211) 3 Betriebseinrichtungen 583 000 6 Reserve 720 000 81,0% 30 155 205 344 900 500 105 (anteilsmässig) Ausstattungen, Mobilien 6 Reserve 47 000 (anteilsmässig) 9 Ausstattung 628 000 5,3% 10 10 125 67 500 77 625 Ergänzungen Informatik- 149 700 1,2% 5 2 246 29 940 32 186 Infrastruktur (ein- schliesslich Beamer) Ergänzungen Sammlung 130 700 1,0% 10 1 960 13 070 15 030 Naturwissenschaften, Physikstudiobox Total 12 780 400 100,0% 191 706 751 010 942 716
Die Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 12 780 400 betragen jährlich Fr. 942 716. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusam- mensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 3,0% der Investitionskosten. Zusätzliche betriebliche und personelle Folgekosten fallen im Bereich von Bewirtschaftung und Unterhalt an, wobei diese zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können. Die Bewirtschaftungskosten wurden bis anhin innerhalb der Mietneben- kosten abgeglichen; für das Provisorium muss eine neue interne oder externe Lösung gesucht werden. Eine Zumietung von möglichen Sport- hallen ist in Abklärung. Für die Nutzung von Sportinfrastruktur muss voraussichtlich von jährlich Fr. 250 000 bis Fr. 350 000 ausgegangen werden.
Der geplante Neubau der Kantonsschule in Uster ist nicht vor 2016 bezugsbereit. Die Schul- und Lehrerzimmer sowie Büros der Schulver- waltung im Schulhaus Stägenbuck in Dübendorf können infolge Eigen- bedarfs der Primarschule ab Schuljahr 2012/13 von der Kantonsschule Glattal nicht mehr genutzt werden. Damit der Schulbetrieb gewährleistet werden kann, müssen in der näheren Umgebung innert sehr kurzer Zeit entsprechende Ersatzräumlichkeiten bereitgestellt werden. Ein anderes Mietobjekt für Schulzwecke steht im Einzugsgebiet nicht zur Verfügung. Aus zeitlichen, örtlichen und wirtschaftlichen Gründen besteht zur Abdeckung dieses ab 2012/13 fehlenden Schulraumes daher nur die Möglichkeit, ein Schulhausprovisorium auf dem kantonseigenen Grund- stück in Uster zu erstellen. Im Sinne von § 37 Abs. 1 CRG handelt es sich dabei um eine gebundene Ausgabe.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erstellung des Schulhausprovisoriums der Kantonsschule Glattal in Uster wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 12 780 400 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, bewilligt.
II. Der Betrag von Fr. 12 500 000 für die Bauinvestitionen wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2011)
III. Die Kreditverfügungen des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 17. November 2010 und 20. Juni 2011 werden aufgehoben.
IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi