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Decision

RRB Nr. 994/2019

Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserverband Bläsimüli, Auflösung

November 6, 2019German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2019

994. Gemeindewesen (Zweckverband Abwasserverband Bläsimüli, Auf‌lösung)

Erwägungen

1. Die Politischen Gemeinden Russikon und Wildberg bildeten seit 1969 einen Zweckverband mit dem Namen «Abwasserverband Bläsimüli» für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage (RRB Nr. 1911/1969). Am 4. und am 13. Dezember 2017 haben die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Russikon und Wildberg an den Gemeindever- sammlungen beschlossen, den «Abwasserverband Bläsimüli» per 31. De- zember 2017 aufzulösen und die Abwasserreinigungsanlage «Pumpwerk Bläsimühle» ab 1. Januar 2018 gemeinsam auf der Grundlage eines Zu- sammenarbeitsvertrags als öffentlich-rechtliche einfache Gesellschaft (vgl. § 72 Gemeindegesetz, LS 131.1) weiterzubetreiben. Der Bezirksrat Pfäf- fikon hat bestätigt, dass gegen diese Gemeindeversammlungsbeschlüsse keine Rechtsmittel erhoben wurden.

2. Die Auf‌lösung des Zweckverbands «Abwasserverband Bläsimüli» gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des aufgelösten Zweckverbands sind von der vormaligen Ver- bandssitzgemeinde Wildberg in das Gemeindearchiv zu überführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auf‌lösung des aus den Politischen Gemeinden Russikon und Wildberg bestehenden Zweckverbands «Abwasserverband Bläsimüli» per 31. Dezember 2017 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des aufgelösten Zweckverbands «Abwasserverband Bläsi­ müli» sind von der vormaligen Verbandssitzgemeinde Wildberg ins Ge- meindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Russi- kon, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, und Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, so- wie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli