Kantonales Labor Zürich, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2020
999. Kantonales Labor Zürich, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Erwägungen
Ausgangslage Das Kantonale Labor Zürich sorgt für sichere Lebensmittel und Ge- brauchsartikel für die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons. Es kontrolliert Betriebe, untersucht Waren aus Produktion und Handel und überprüft die Trink- sowie die Badewasserqualität. Das Kantonale Labor Zürich nutzt seit 1925 das im Jahr 1913 erbaute ehemalige Pesta- lozzi-Schulhaus mit Turnhalle an der Fehrenstrasse 15 in Zürich. Seit Ende der 70er-Jahre erstreckt sich das Labor auch über den damals er- richteten Anbau. Die Gebäude aus dem Jahr 1913 sind im Inventar der städtischen Denkmalpflege erfasst. 2009 und 2019 wurden die Labor- räume im B-Stock sowie diejenigen in der ehemaligen Turnhalle instand gesetzt. Im C-Stock, auf dem sich die beiden Abteilungen Mikrobiologie und molekularbiologische Analytik befinden, sind Büro- und Laborarbeits- plätze teilweise im selben Raum untergebracht, was betrieblich ungüns- tig ist. Die Laboreinrichtungen sind zudem nicht mehr zeitgemäss. Die Betriebsbewilligung für die bestehende Lüftungsanlage im Dach- raum, die den gesamten Verwaltungsbau mit Frischluft versorgt, läuft Mitte 2021 ab. Die Anlage entspricht nicht mehr den Anforderungen der Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV; SR 730.01). Die Ein- schliessungsverordnung vom 9. Mai 2012 (ESV; SR 814.912) sowie die Ver- ordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen vom 25. August 1999 (SR 832.321) stellen zudem hohe Anforderungen an die Biosicherheit, die im jetzigen Zustand nicht erfüllt werden können. Die Räumlichkeiten der Abteilungen Mikrobiologie und molekular- biologische Analytik im C-Stock des Kantonalen Labors müssen daher instand gesetzt werden. Für die während der Bauzeit wegfallenden La- bor- und Büroarbeitsplätze wird kein externes Provisorium benötigt, da interne Lösungen über betriebliche Umorganisationen gefunden wurden.
Projekt Im Rahmen der Instandsetzung wird das Ziel verfolgt, die notwendi- gen gesetzlichen Anforderungen an den zeitgemässen Betrieb des Kan- tonalen Labors zu erfüllen. Die Instandsetzung umfasst folgende bau- lichen Massnahmen: Instandsetzung C-Stock Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit patho- genen Mikroorganismen benötigen die Abteilungen Mikrobiologie und molekularbiologische Analytik gemäss ESV Laborräume der Biosicher- heitsstufe 2. Im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz müssen daher künf- tig alle Büroarbeitsplätze räumlich von den Laborräumen getrennt sein. Dazu werden die Büroarbeitsplätze neu in einem Raum zusammenge- fasst, der über eine automatische Türe mit dem Labor direkt verbunden ist. Instandsetzung Haustechnik Die Lüftungsanlage muss die Anforderungen an die Energieeffizienz von netzbetriebenen, elektronischen Normmotoren gemäss EnV und die Betriebsbewilligungskriterien für Lüftungsanlagen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes der Stadt Zürich erfüllen. Daher ist die bestehende Lüftungsanlage durch eine Anlage mit Wärmerückgewinnung zu erset- zen. Die Wärmetauscher der neuen Wärmerückgewinnung haben ge- trennte Kreise der Zu- und Abluft, wobei neue Ventilatorenmotoren ein- gebaut werden müssen. Luftströmungen aus einem verunreinigten in einen reinen Bereich werden damit vermieden. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Haustechnik werden zudem die Elektro- und Sanitäreinrichtungen (Warmwasser- anschluss Toiletten im B- und C-Stock) ersetzt.
Finanzielles Die Kosten für die Instandsetzung des C-Stockes und der Lüftung im Kantonalen Labor Zürich belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 20. Mai 2020 auf Fr. 1 850 000 und setzen sich wie folgt zusammen. Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 35 400 2 Gebäude 1 139 200 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 30 300 6 Reserve 192 900 9 Ausstattung 452 200 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 850 000
Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von +10% aus (Kosten- stand 20. Mai 2020, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2020, Basis 1939, 1045,6 Punkte). In den Gesamtkosten von Fr. 1 850 000 sind die mit Verfügung des Im- mobilienamtes vom 7. Dezember 2019 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 350 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe auf- zuheben. Die Instandsetzung ist zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgabe zwingend erforderlich und dient namentlich der Be- schaffung und Erneuerung der für die Arbeit als Kantonales Labor erfor- derlichen sachlichen Mittel. Sie ist zur Erhaltung und zeitgemässen Aus- stattung der vorhandenen Bausubstanz nötig. Die Instandsetzungskos- ten von Fr. 1 397 800 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Die Kosten für Ausstattung (Büromobiliar, Geräte, übrige Mobilien) im Umfang von Fr. 452 200 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswesen. Die gesamthaft zur Verfügung stehende Summe beträgt Fr. 1 850 000 und ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 101 304. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 127 090 6,87 80 1 589 477 2 066 Hochbauten Rohbau 2 93 638 5,06 40 2 341 351 2 692 Hochbauten Ausbau 444 891 24,05 30 14 830 1 668 16 498 Hochbauten Installationen 642 471 34,73 30 21 416 2 409 23 825 Hochbauten Ausstattung 541 910 29,29 10 54 191 2 032 56 223 Total 1 850 000 100 94 367 6 937 101 304 Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an. Für das Bauprojekt sind in der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, im Budget 2020 0,2 Mio. Franken und im Budgetentwurf 2021 im Konsolidierten Ent- wicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024 (Planjahr 2021) 1,8 Mio. Franken eingestellt. In der Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Be- willigungen im Gesundheitswesen, sind im Budget 2020, im Budgetent- wurf 2021 sowie im KEF 2021–2024 keine Mittel eingestellt. Der Betrag von Fr. 452 200 wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswesen, kompensiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des C-Stockes und der Lüftung im Kantona- len Labor Zürich wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 850 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 1 397 800 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 452 200 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswesen.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes bewilligte Projektierungs- kredit von Fr. 350 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli