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Keine erneute Überprüfung des bereits in unfallversicherungsrechtlicher Hinsicht rechtskräftig beurteilten Beitragsstatuts. Mangels Aufzeichnungen der Taxizentrale wurde auf Lohnschätzungen und - soweit vorhanden - auf die Buchhaltungsunterlagen der Taxifahrerinnen und Taxifahrer abgestellt. Ermessensprüfung. - BGE 9C_353/2021
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