Deutsch
Statusfrage eines Beraters, welcher von einer deutschen Gesellschaft zum Aufbau einer Geschäftsniederlassung in der Schweiz eingesetzt wurde. Unselbständige Erwerbstätigkeit bejaht. Kein ANOBAG Fall. Beitragspflicht der deutschen Gesellschaft, da diese keine Vereinbarung gemäss Art. 21 Abs. 2 VO Nr. 987/2009 unterzeichnen will.