Deutsch
Kein Vertrauensschutz bezüglich des früher unbeanstandet gebliebenen Abzugs von Pauschalspesen im Umfang von 30 % der Bruttolohnsumme. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Beschwerdegegnerin gemäss den Angaben in den Lohnausweisen von einer Unkostenpauschale in der Höhe von Fr. 6'000.-- ausgegangen ist. - hängig