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Liegenschaften im Geschäfts- oder Privatvermögen; die wiederholte Inanspruchnahme von steuerrechtlichen Vorteilen, die nur bei Geschäftsvermögen möglich sind (Verlustvorträge), hat zur Folge, dass auch beitragsrechtlich von Geschäftsvermögen auszugehen ist; Beitragspflicht; Rechtsmissbrauch; venire contra factum proprium. - hängig