Lexipedia

Document Not Available in English

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Da der Beschwerdeführer Bezüger von Ergänzungsleistungen ist, ist die Erlassvoraussetzung der grossen Härte gegeben. Der gute Glaube ist ebenfalls zu bejahen, weil nicht zu erwarten war, dass er den Berechnungsfehler der Beschwerdegegnerin von sich aus bemerkt. Das Erlassgesuch betreffend Rückforderung von zu viel ausbezahlten Altersrenten ist daher in Aufhebung des Einspracheentscheids über einen Ratenplan gutzuheissen. Reformatio in melius, weil der Beschwerdeführer Antrag auf Ratenzahlung stellte.
Document Not Found | Lexipedia