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Technische Verwaltung und Vertretung einer Vorsorgestiftung. Firmenkonstrukt des Beschwerdeführers, um unrechtmässig Geld von der Vorsorgestiftung zu beziehen. Entgegen dem Wortlaut der Arbeitsverträge waren die Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer faktisch nicht bei der Vorsorgestiftung, sondern bei einem anderen Unternehmen der Firmengruppe angestellt. Der Beschwerdeführer ist als ehemaliges Organ dieses Unternehmens schadenersatzpflichtig. - BGE 9C_286/2021