Lexipedia

Document Not Available in English

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, da die Beschwerdeführerin die Beitragszeit nicht erfüllt hat und sie des Weiteren auch die Voraussetzungen für die Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit nicht erfüllt. Weiterbildung nur in Teilzeit.