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Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit COVID-19 verneint; es wurde nicht glaubhaft dargelegt, dass die Arbeitsausfälle eines in der Beauty-Branche tätigen Geschäfts, welche nicht mehr von Massnahmen betroffen war, Folge der behördlichen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind. - BGE 8C_354/2022