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Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit COVID-19 verneint; es wurde nicht glaubhaft dargelegt, dass die Arbeitsausfälle in drei Kontaktbars, welche ihre Dienstleistungen unter Einhaltung der Schutzmassnahmen wieder uneingeschränkt anbieten konnten, Folge der Pandemie oder der in diesem Zusammenhang getroffenen behördlichen Massnahmen sind.