Lexipedia

Document Not Available in English

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Einstellung in der Anspruchsberechtigung gestützt auf Art. 30 Abs. 1 lit. e AVIG, weil sich der Beschwerdeführer trotz eines entschuldbaren Grundes (Probearbeitstag) für die Nichtteilnahme am Kontroll- und Beratungsgespräch beim RAV nicht für diesen Termin abgemeldet hat. Reduktion der Einstelltage von sechs auf drei.