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Befristetes Praktikum ist als unechtes Praktikum zu qualifizieren, Praktikumslohn als Zwischenverdienst ist auf einen orts- und branchenüblichen Lohn hochzurechnen, was keinen Anspruch auf eine Differenzentschädigung ergibt, wäre der Beschwerdeführer noch angemeldet gewesen. Abweisung.