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Anspruchsberechtigung. Anrechnung von ausländischen Zeiten bei der Berechnung der Beitragszeit. Elternzeit wurde von den polnischen Behörden als Versicherungszeit anerkannt und muss daher als Beitragszeit angerechnet werden. Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung zur Prüfung der weiteren Anspruchsvoraussetzungen.