Deutsch
Vorzeitige Auszahlung von Taggeldern für noch nicht rechtskräftig verfügte Einstelltage strittig; offen gelassen, ob Art. 100 Abs. 4 AVIG gegen übergeordnetes Recht verstösst, da es selbst dann anzuwenden ist (Art. 190 BV); Nichteintreten auf diverse Anträge wie u.a., die ALK zu rügen und zum Versand von Einschreiben (statt A-Post) zu verpflichten. - hängig