Deutsch
Hinterlassenenleistungen aus beruflicher Vorsorge. Da mit dem Tod des Versicherten Invaliditätsleistungen in Form einer reglementarischen Beitragsbefreiung endeten, und der Versicherte zuvor durchgehend zu mindestens 50 % arbeitsunfähig war, sind für die Berechnung der Hinterlassenenleistungen die reglementarischen Bestimmungen massgebend, welche bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Geltung beanspruchten.