Deutsch
Sachlicher Zusammenhang zwischen früheren Beinschmerzen und aktuell Persönlichkeit mit führend traumatisierten Anteilen, depressiver Störung, Schmerzstörung sowie Fibromyalgie ist nicht gegeben. Rückwirkendes AUF-Attest aus psychischen Gründen reicht nicht aus, um die damalige Rentenverneinung als offensichtlich unhaltbar zu qualifizieren. Die funktionellen Einschränkungen haben sich verändert.