Deutsch
Leistungszuständigkeit bejaht; keine Bindung an materielle Feststellungen im vor Ablauf des Wartejahres erlassenen IV-Entscheid; im Verlauf herausgestellt, dass nicht psychosoz. Faktoren mit reaktiver Depression, sondern dekompensierte Persönlichkeitsstörung AUF verursacht; frühere Pensumsreduktion nicht nachweislich gesundheitsbedingt und nur 10 %, weshalb für VEK Beschäftigungsgrad von 90 % massgebend