Deutsch
Beschwerdeführer hat als Asylbewerbewerber nur Anspruch auf ein Hilfsmittel (Hörgerät) falls Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 2 IVG erfüllt sind. Da im Zeitpunkt des erstmaligen Eintritts der Invalidität weder während eines Jahres Beiträge bezahlt wurden, noch während 10 Jahren in der Schweiz, kein Anspruch auf Hörgerät