Lexipedia

Document Not Available in English

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Zweifellose Unrichtigkeit der 2005 erfolgten Zusprechung der Rente nicht gegeben. Ein Wiedererwägungsgrund besteht nicht, ebensowenig ein Revisionsgrund. Aufhebung der Rente erfolte damit zu Unrecht.