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Zusprechung einer abgestuften, befristeten Rente bis März 2009 bestätigt und darüber hinaus verneint; der Beschwerdeführer war mit Blick auf seine Erwerbsbiographie ab April 2009 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in der Lage, ein rentenausschliessendes Erwerbseinkommen zu erzielen; keine Hinweise dafür, dass Unterbrüche in der Erwerbstätigkeit auf einen invalidisierenden Gesundheitsschaden zurückzuführen waren.