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Neuanmeldung. Aufgrund der ärztlichen Berichte sind versicherungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen betreffend kardiologische Beschwerden, Rücken-/Kniebeschwerden und neurologische Beschwerden nicht ausgewiesen. Betreffend vor Erlass der angefochtenen Verfügung aufgetretene und fachärztlich belegte Schulterbeschwerden sind demgegenüber weitere medizinische Abklärungen notwendig. Rückweisung.