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Entscheid aufgrund der Akten nach Art. 43 Abs. 3 ATSG nach Auflage zu Drogenabstinenz und medizinischer Behandlung infolge der neuen Rechtsprechung zu Suchterkrankungen nicht rechtmässig. Rückweisung zur ergänzenden Abklärung und neuem Entscheid betreffend Verletzung der Schadenminderungspflicht nach Art. 7b IVG i.V.m. Art. 21 Abs. 4 ATSG.