Deutsch
Erstmalige Rentenzusprache nach Rückweisung der Sache durch das SVGer bei einem 61 jährigen Versicherten. Anfechtung der halben Rente, die gestützt auf ein A.___-Gutachten zugesprochen wurde, da die verbleibende Restarbeitsfähigkeit nicht mehr verwertbar sei. Gutachten nicht beweisbildend, keine weitere Rückweisung. 50%ige Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit, daher spielt Alter keine Rolle. Invaliden- entspricht dem Valideneinkommen unter Berücksichtigung eines Abzuges wegen hohem Lohn durch langjährige Betriebszugehörigkeit. Leicht höherer IV-Grad ändert nichts an halber Rente. Abweisung der Beschwerde.