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Bei Arbeitsfähigkeit von 70% in angestammter Tätigkeit und Prozentvergleich kein Anspruch auf unbefristete Rente; auch kein Anspruch auf befristete Rente bei vorhergehender 50%iger Arbeitsfähigkeit, da die Kündigung nicht krankheitsbedingt erfolgte und entsprechend der zuletzt bezogene überdurchschnittlich hohe Lohn nicht als Valideneinkommen herangezogen werden kann; Abweisung, reformatio in peius - BGE 8C_537/2023