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Bestätigung Nichteintreten auf unmittelbar nach der Rentenablehnung erfolgte Neuanmeldung; erst im Laufe des Verfahrens neue Therapien aufgenommen und Berichte verspätet eingereicht; soweit überhaupt beachtlich, gutachterliches Belastungsprofil dadurch nicht in Frage gestellt - BGE 9C_490/2021