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Bidisziplinärem Gutachten zuhanden der Krankentaggeldversicherung kommt voller Beweiswert zu, weitere medizinische Abklärungen sind nicht angezeigt; Einkommens-bzw. Prozentvergleich führt zu einem nicht rentenbegründenden Invaliditätsgrad; Aufrechnung des konkreten Pensums am besonders stabilen Arbeitsplatz auf das medizinisch theoretisch mögliche Pensum vorliegend erlaubt. - BGE 8C_131/2022