Deutsch
Neuanmeldung nach vorausgegangener Verneinung eines Rentenanspruchs. Im Abklärungsverfahren wurden insgesamt zwei psychiatrisch-neuropsychologische Gutachten eingeholt und ein Aufbautraining durchgeführt. Das jüngste Gutachten erweist sich als beweiskräftig. Zu vergleichbaren Schlüssen gelangte auch die erste Gutachterin. Insgesamt besteht bis zur Remission einer depressiven Symptomatik Anspruch auf eine befristete Rente. Im Übrigen ist eine Verschlechterung der gesundheitlichen Verhältnisse nicht dargetan, weswegen weiterhin kein Anspruch auf eine Rente besteht.