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Psychiatrisches Verlaufsgutachten im Anschluss an eine polydisziplinäre Begutachtung. Ungeachtet der insgesamt sorgfältig erhobenen Anamnese gelang es dem psychiatrischen Gutachter nicht hinreichend, das Gesamtbild zu schaffen, das für eine zuverlässige Beurteilung des Krankheitswertes und der medizinisch relevanten Auswirkungen der geschilderten und dokumentierten Problemkreise erforderlich ist. Da dem Beschwerdeführer auch aus somatischer Sicht gewisse Einschränkungen attestiert worden sind und da im Falle einer somatoformen Schmerzstörung, wie sie vorliegend neben weiteren psychiatrischen Diagnosen zur Diskussion steht, erfahrungsgemäss Wechselwirkungen zwischen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen bestehen, ist nicht nur eine neue psychiatrische Begutachtung, sondern eine polydisziplinäre Begutachtung vorzunehmen.
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