Deutsch
Kein Anspruch auf eine Invalidenrente: Polydisziplinäres Gutachten beweiskräftig; fehlender Einkommensvergleich in der Verfügungsbegründung stellt keine Gehörsverletzung dar, da ein solcher im Vorbescheidverfahren nicht auf jeden Fall verlangt wurde; leidensbedingter Abzug wegen nicht vorhersehbarer Krankheitsschübe; berufliche Eingliederungsmassnahmen durften mangels subjektiver Eingliederungsfähigkeit abgelehnt werden.