Deutsch
Bei relevanten Anhaltspunkten für eine psychische Störung kann allein gestützt auf eine RAD-Aktenbeurteilung ein verselbständigter Gesundheitsschaden lediglich durch Verweis auf psychosoziale Faktoren nicht verneint werden. Haushaltabklärungsbericht bei psychischen Leiden nicht überzeugend. Zudem fehlt eine Stellungnahme zur aus rheumatologischer Sicht attestierten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Rückweisung zur weiteren Abklärung.