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Auf die RAD-Aktenbeurteilung kann abgestellt werden. Nachfolgende Berichte weisen keine Arbeitsunfähigkeit aus. Es liegt kein versicherungsrechtlich-relevanter Gesundheitsschaden vor. Von zusätzlichen medizinischen Abklärungen sind keine entscheidwesentlichen Erkenntnisse zu erwarten. Abweisung des Rentenbegehrens. Eingliederungsmassnahmen nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung.
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