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Sachverhalt ungenügend abgeklärt. Die Arztberichte bilden keine rechtsgenügliche Grundlage zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit. Ressourcenprüfung der Kundenberatung der IV-Stelle basiert entsprechend auf nicht beweiskräftigen ärztlichen Berichten und erweist sich zudem als rudimentär und fehlerhaft.