Deutsch
Die bisher als im Aufgabenbereich tätig eingestufte Versicherte erleidet aus gesundheitlicher Sicht eine höhere, aber nicht anspruchsrelevante Einschränkung im Haushalt. Gründe für einen Statuswechsel und damit eine wesentliche Veränderung des Anspruchs sind nicht gegeben. Weiterhin 100 % im Haushalt tätig. Nichtanrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens der Versicherten bei der Berechnung der Zusatzleistungen des Ehemannes ändert nichts an der Qualifikation. Abweisung.