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Neuanmeldung zum Leistungsbezug. Bei nach wie vor geltender Qualifikation als zu 100 % im Haushalt Tätige resultiert kein Rentenanspruch. Durch das Migrationsamt angedrohte Ausweisung zufolge langjährigem Sozialhilfebezug stellt keinen genügenden Grund dar, in Anbetracht der Erwerbsbiographie der Beschwerdeführerin und den fehlenden Integrationsbemühungen dennoch auf eine Erwerbstätigkeit im Gesundheitsfall zu schliessen. Abweisung.