Lexipedia

Document Not Available in English

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Auf das im Auftrag des Krankentaggeldversicherers erstattete Gutachten kann nicht abgestellt werden, da aufgrund der Kritik des behandelnden Arztes zumindest geringe Zweifel an dessen Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit bestehen. Der gestützt auf das Gutachten gezogene Schluss der Beschwerdegegnerin auf eine einen Leistungsanspruch ausschliessende Aggravation kann ohne weitere Abklärungen nicht bestätigt werden. Bei fehlenden Angaben auch zu den Standardindikatoren gemäss BGE 141 V 281 Rückweisung zu weiteren Abklärungen.