Deutsch
Rentenanspruch nach unfallbedingtem Kopfanprall; Beginn des Rentenanspruchs nach beruflichen Eingliederungsmassnahmen mit begleitendem Taggeldanspruch; konkrete Angaben des ehemaligen Arbeitgebers zur Entwicklung des hypothetischen Lohns zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gehen der Aufindexierung früherer Löhne vor; Invalideneinkommen kann nach hier massgeblicher, altrechtlicher Regelung nicht aufgrund von Soziallohn festgesetzt werden; Gesundheitszustand noch nicht polydisziplinär und damit ungenügend abgeklärt.