Deutsch
Kein Erlass der Rückerstattung der für die Zeit des Strafvollzugs unrechtmässig bezogenen Rentenbetreffnisse. Die Beschwerdeführerin hat ihre Meldepflicht grobfahrlässig verletzt, indem sie den Strafvollzug nicht gemeldet hat, weshalb die Voraussetzung des guten Glaubens zu verneinen ist.