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Übereinstimmende Parteianträge betreffend Anspruch auf ganze Rente ab 1. Januar 2022. Befristung der Rente umstritten. Vor Aufhebung der Rente sind Eingliederungsmassnahmen durchzuführen, da der über 55 Jahre alten Beschwerdeführerin die Selbsteingliederung in einer Verweistätigkeit nicht zumutbar ist. Einstweilen Anspruch auf ganze Rente.