Deutsch
Im Wesentlichen beweiskräftige RAD-Aktenbeurteilung; kein weiterer Abklärungsbedarf; Zusprechung einer befristeten ganzen Invalidenrente (Beschwerdeführer arbeitete nach Ablauf des Wartejahres und der sechsmonatigen Karenzfrist einige Wochen voll, war danach jedoch wieder für mehrere Monate zu 100 % arbeitsunfähig); teilweise Gutheissung.