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Neuanmeldung nach abschlägigem Rentenentscheid. Leistungsverweigerung unter dem Titel einer Verletzung der Schadenminderungspflicht nicht rechtens. Solange es an einer hinreichenden medizinischen Grundlage zur Beurteilung des psychischen Gesundheitszustands fehlt, erweist sich die Auferlegung von Massnahmen zur Schadenminderung als verfrüht. Rückweisung zur Einholung eines bidisziplinären Gutachtens.