Deutsch
Die gutachterlich festgestellte Restarbeitsfähigkeit von 60% in einer angepassten Tätigkeit kann vom fast 60 Jahre alten Beschwerdeführer mit Blick auf die ausgeprägte arbeitsmarktliche Desintegration und die vorhandenen funktionellen Einschränkungen auf dem freiten Arbeitsmarkt realistischerweise nicht mehr verwertet werden. Zusprechung einer ganzen Rente.