Deutsch
Auf die psychiatrische RAD-Aktenbeurteilung kann nicht abgestellt werden, insb. da relevanten Teilaspekten der diagnostizierten Zwangsstörung nicht hinreichend Rechnung getragen wurde; Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen und neuer Verfügung über den Leistungsanspruch unter Hinweis auf «Eingliederung vor/statt Rente».