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Krankentaggelder für Symphysenlockerung bejaht; Schwangerschaft ist einer Krankheit zwar gleichgestellt, kann aber per se kein Rezidiv bilden; erneute Schwangerschaftskomplikationen begründen daher einen neuen Leistungsfall, weshalb die im «Rahmenvertrag zur Branchenlösung» (Personalverleih) vorgesehene Skala mit beschränkter Leistungsdauer bei vorbestandenen Leiden trotz gültiger Vereinbarung in der Police selbst nicht anwendbar ist. Eine Teilkausalität im Sinne eines krankhaften Vorzustands nach der ersten Schwangerschaft wurde nicht substantiiert und auch kein Bezug auf den in solchen Fällen reduzierten Deckungsumfang gemäss AVB genommen.