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Revisionsgesuch zum Urteil KV.2018.2020 vom 20. März 2020 während sistiertem Beschwerdeverfahren am BGer wegen neuer klinischer Studie zur Wirksamkeit von Spinraza, welche kurz vor dem Urteilsdatum publiziert, aber knapp nach diesem Datum eingereicht wurde; mangels Erheblichkeit kein Revisionsgrund i.S.v. § 29 lit. a GSVGer. Abweisung. - BGE 9C_318/2020