Deutsch
Strittige Leistungspflicht für zwei Operationstechniken des Knorpelersatzes (OATS, AMIC), von denen die eine Technik im Anhang 1 KLV aufgeführt ist und für die dort eine Leistungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen statuiert ist, wogegen die andere Technik im Anhang 1 KLV nicht figuriert. Vermutung des Pflichtleistungscharakters der nicht im Anhang 1 KLV enthaltenen Technik, eingeschränkte Prüfungsbefugnis hinsichtlich derjenigen Technik, die im Anhang 1 KLV aufgeführt ist, und auch hinsichtlich der statuierten Leistungsvoraussetzungen.