Lexipedia

Document Not Available in English

We couldn't find this document in your selected language. However, it is available in the following versions:

DE
Deutsch
Versicherungsobligatorium; Verzicht auf die Befreiung kann ohne besonderen Grund nicht widerrufen werden; keine Befreiung gestützt auf Art. 2 Abs. 8 KVV, da sich der Beschwerdeführer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt hat.