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Suizid durch Erhängen; Leistungsanspruch des Sohnes des Verstorbenen verneint, da eine gänzliche Urteilsunfähigkeit im massgebenden Zeitpunkt der Suizidhandlung nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwiesen ist; ein weiterer Abklärungsbedarf ist ebenso zu verneinen. - BGE 8C_359/2021