Deutsch
Beschwerdeweise zu prüfen ist der Anspruch auf eine Invalidenrente und im Zusammenhang mit einer Taggeldnachzahlung der Taggeldansatz und der Verzugszins auf die Nachzahlung. Hinsichtlich Rentenanspruch (Invaliditätsgrad 20 %) und Verzugszins obsiegt die Versicherte. Zur Berechnung der Rente und des Verzugszinses ist die Sache an die Unfallversicherung zurückzuweisen.